Gasthof Pension Fischerstüberl
Bestimmungen
http://www.fischerstueberl.de/Bestimmungen.html

© 2011 Gasthof Pension Fischerstüberl

 

Die Fliegenfischersaison beginnt

am Weißen Regen 

am 01.März 2012 und

am Schwarzen Regen beginnt die Hechtsaison

am 01.Mai 2012

 

 

Wir wünschen Ihnen schon jetzt

für die Saison viel "Petri Heil"

 

 

Genießen Sie unsere  Gastfreundschaft,sowie unsere bekannt gute Küche mit ihren traditionellen Gerichten, die idyllische Landschaft, sowie die gemütliche Gastlichkeit in familiäre Atmosphäre.      

Gewässerbestimmungen

Die Ausübung der Fischerei darf nur mit einem gültigen Fischereischein in

Verbindung mit einer gültigen Lizenz  ausgeübt werden.

Weitere Bestimmungen finden Sie auf Ihren Lizenzen.

Es gilt das Fischereigesetz des Freistaates Bayern.

Im Weißen Regen bitte beachten:

Der weiße Regen ist ausschließlich mit der künstlichen  Fliege zu befischen.

( Trockenfliegen, Naßfliegen, Nymphen, Streamer) erlaubt, Brotfliegen sind verboten !

Desweiteren darf nur mit einem ! Haken gefischt werden , Springer und ähnliche Systeme mit mehreren Fliegen sind verboten. 

Maximale Entnahme im Weißen Regen , 1 Bach oder Regenbogenforelle pro Tag, nach Erreichen der Entnahmemenge ist das Fischen einzustellen.

 

Schonzeiten und Schonmaße im Weißen Regen

Bachforelle 01.Oktober  bis 01.März  30 cm
Bachsaibling 01.Oktober  bis 01.März  30 cm
Regenbogenforelle 30.Oktober  bis 15.April  30 cm
Äsche ganzjährig geschont   ganzjährig geschont 
Huchen ganzjährig geschont   ganzjährig geschont 

Schonzeiten und Schonmaße im Stausee und Schwarzen Regen

Hecht 15.Dezember  bis 30.April  65 cm
Zander 01.November   bis 31.Mai  60 cm
Karpfen keine Schonzeit  35 cm
Schleie keine Schonzeit  30 cm
Barbe                01. Mai bis 31. Mai  50 cm

Für alle anderen, nicht aufgeführten, Fischarten gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße !

Kontakt

Gasthof Pension Fischerstüberl

Pulling 12
93476 Blaibach

Telefon: 09941 8161 

Telefax: 09941 90367

info@fischerstueberl.de