Gewässerbestimmungen
Die Ausübung der Fischerei darf nur mit einem gültigen Fischereischein in
Verbindung mit einer gültigen Lizenz ausgeübt werden.
Weitere Bestimmungen finden Sie auf Ihren Lizenzen.
Es gilt das Fischereigesetz des Freistaates Bayern.
Im Weißen Regen bitte beachten:
Der weiße Regen ist ausschließlich mit der künstlichen Fliege zu befischen.
( Trockenfliegen, Naßfliegen, Nymphen, Streamer) erlaubt, Brotfliegen sind verboten !
Desweiteren darf nur mit einem ! Haken gefischt werden , Springer und ähnliche Systeme mit mehreren Fliegen sind verboten.
Maximale Entnahme im Weißen Regen , 1 Bach oder Regenbogenforelle pro Tag, nach Erreichen der Entnahmemenge ist das Fischen einzustellen.
Schonzeiten und Schonmaße im Weißen Regen
| Bachforelle | 01.Oktober bis 01.März | 30 cm |
| Bachsaibling | 01.Oktober bis 01.März | 30 cm |
| Regenbogenforelle | 30.Oktober bis 15.April | 30 cm |
| Äsche | ganzjährig geschont | ganzjährig geschont |
| Huchen | ganzjährig geschont | ganzjährig geschont |
Schonzeiten und Schonmaße im Stausee und Schwarzen Regen
| Hecht | 15.Dezember bis 30.April | 65 cm |
| Zander | 01.November bis 31.Mai | 60 cm |
| Karpfen | keine Schonzeit | 35 cm |
| Schleie | keine Schonzeit | 30 cm |
| Barbe | 01. Mai bis 31. Mai | 50 cm |
Für alle anderen, nicht aufgeführten, Fischarten gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße !
